Zur Zeit bin ich noch dabei meine Ausbildung aus Großbritannien in Deutschland anerkennen zu lassen. Daher ist es mir zur Zeit
nicht möglich Sie im Rahmen der kassenärtzlichen Versorgung zu behandeln.
Symptomorientierte Homöopathie findet im Rahmen der normalen Sprechstunde statt, ohne zusätzliche Kosten, eine ausführliche
homöopathische Anamese muss ich zur zeit privatärztlich abrechnen.
Generelle Informationen zur Kostenerstattung
Die sehr zeitaufwendige homöopathische Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen fast immer vollständig erstattet,
da in der Gebührenordnung für Ärzte Ziffern für die homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese enthalten sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben derartige Ziffern nicht. Es gibt aber seit einigen Monaten sogenannte Verträge
zur "integrierten Versorgung", denen sich immer mehr gesetzliche Kassen anschließen. In diesen Verträgen ist die Bezahlung der
homöopathischen Behandlung auch für gesetzlich versicherte Patienten geregelt
Auf der Internet-Seite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) finden Sie eine aktuelle Liste der gesetzlichen
Krankenkassen, die sich bereits angeschlossen haben.
Zudem gibt es private Krankenzusatzversicherungen, die speziell darauf abgestimmt sind, den Schutz der gesetzlichen Versicherung
zu ergänzen.
Auf der Internet-Seite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) finden Sie eine Liste der privaten Krankenzusatzversicherungen
sowie wichtige weitere Informationen.
Patienten, die nicht über eine der oben genannten Versicherungen verfügen, müssen die Kosten für eine homöopathische Behandlung
selbst tragen.