Hausarztpraxis Goslar
DR. MED CHRISTINE ROSE
Fachärztin für Allgemeinmedizin


Jugendschutzuntersuchungen

Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin aufnehmen, schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend zuvor eine ärztliche Untersuchung vor, die auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muß.

Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.

Die Jugendschutzuntersuchung umfaßt auch eine Ganzkörperuntersuchung, eine Überprüfung der Sehkraft (Nah- und Fernsicht) und des Farbensehens sowie des Gehörs. Zur Vermeidung von berufsbedingten Haltungsschäden erfolgt auch eine Überprüfung und ärztliche Beurteilung des Körperbaus und des Bewegungsapparates. Zusätzlich werden durch eine Urinuntersuchung mögliche Erkrankungen ausgeschlossen.

Die Kosten der Jugendschutzuntersuchung werden nicht von den Krankenkassen, sondern vom Gewerbeaufsichtsamt getragen.

Wenn Sie sich zur Jugendschutzuntersuchung anmelden, müssen Sie dafür einen Vordruck mitbringen, den Sie beim Bürgerbüro ihres Wohnortes erhalten.